Erklärung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zu Medienberichten über Wahlscheine ohne Siegel

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Symbolbild - Bild:  Thor Deichmann / PixabaySymbolbild - Bild: Thor Deichmann / Pixabay

Zu Medienberichten über Wahlscheine ohne Siegel teilt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wie folgt mit:

Es ist korrekt, dass in Charlottenburg-Wilmersdorf vier Wahlscheine ohne Siegel ausgegeben wurden. Einer der Betroffenen hat inzwischen ersatzweise einen Wahlschein mit einem Siegel erhalten. Die drei weiteren Wahlscheine werden derzeit als gültig behandelt, entsprechend hat die ehemalige Landeswahlleitung 2021 die Bezirke informiert.

Zum Hintergrund:

Es gibt Wahlberechtigte im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und auch in anderen Bezirken Berlins, für die eine sogenannte "Große Auskunftssperre" gilt. Das sind beispielsweise Personen des öffentlichen Lebens wie Politikerinnen und Politiker, für deren Daten wie Adressen oder Geburtsdaten ein besonderer Schutz gilt.

Nicht alle Mitarbeitenden des Wahlamts haben beim Ausstellen von Briefwahlunterlagen das Recht, Einblick in diese besonders geschützten Datensätze zu nehmen und müssen sich damit an einen Mitarbeitenden des Bürgeramts wenden, der dann über seine Kennung die entsprechenden Wahlscheine ausdrucken kann. Leider gibt es in diesen Fällen eine Lücke im landesweiten IT-System, so dass beim Ausdrucken des Wahlscheins über eine Bürgeramtskennung für Wahlberechtigte mit „Großer Auskunftssperre“ kein Siegel mitgedruckt wird.

Diese Lücke ist der damaligen Landeswahlleitung (LWL) seit August 2021 bekannt. Warum die damalige Landeswahlleitung seither beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) nicht auf eine Lösung des Problems hingewirkt hat und damit die beschriebene Fehleranfälligkeit behoben wurde, ist nicht bekannt.

Üblicherweise fällt den Mitarbeitenden der Bürgerämter ein Fehlen der Siegel auf. In diesen Fällen wird das Siegel aufgestempelt. Das ist in vier Fällen von bisher rund 50.000 ausgestellten Wahlscheinen im Bezirk unterblieben und konnte in einem Fall korrigiert werden.

Die Bezirkswahlleitung befindet sich zur endgültigen Bewertung in Abstimmung mit der Landeswahlleitung. Die drei Wahlscheine, für die dieses Versehen zutrifft, bleiben gültig, wobei die Landeswahlleitung eine abschließende Prüfung in Aussicht gestellt hat.