Familienfreizeiten inklusiv gestalten
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den freien Trägern Angebote von Familienfreizeiten für Eltern von Kindern mit einer Behinderung zu schaffen, um eine Entlastung der Familiensituation zu bewirken.
Begründung:
Entsprechend des Familienfördergesetz stehen Familien im Fokus mit unterschiedlichen Angeboten.
Wenn ein Kind mit einer Behinderung in eine Familie hineingeboren wird, sind andere Problematiken vordergründig und die Eltern müssen sich mit anderen Alltagssituationen auseinandersetzen. Wenn ein breitgefächertes Angebot für Familienfreizeiten für diese Personengruppe geschaffen wird, kann eine deutliche Entlastung geschaffen werden.