Bootsanhänger auf der Heerstraße beseitigen

Antrag zur BVV Oktober 2022

Beispielbild: Manfred Antranias Zimmer / Pixabay Beispielbild: Manfred Antranias Zimmer / Pixabay

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf der Heerstraße (Nebenfahrbahn), Fahrtrichtung stadteinwärts, zwischen Am Rupenhorn und Am Postfenn (Scholzplatz) ein „eingeschränktes Halteverbot“ (Zeichen 286) mit Zusatzschild „Personenkraftwagen frei“ (Zeichen 1024-10) einzurichten und dessen Einhaltung durch regelmäßige Kontrollen nachzuhalten.

Begründung:

Die Nebenfahrbahn in dem im Antrag bezeichneten Bereich ist regelmäßig mit leeren, manchmal auch beladenen, Bootstrailern zugeparkt. Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um ein kurzzeitiges Abstellen der Anhänger, sondern diese sind, gerade in den Sommermonaten, dort dauerhaft geparkt. Bei einer letzten flüchtigen Zählung (Stand 04.10.2022) standen dort 52 (!) abgestellte Bootsanhänger. In diesem Bereich befindet sich auch der Britische Soldatenfriedhof. Besucher, dabei handelt es sich oft auch um ältere Mitmenschen, haben kaum eine Möglichkeit, ihre Fahrzeuge in der Nähe des Eingangs abzustellen, da dort, wie oben dargelegt, Bootsanhänger geparkt sind.

Außerdem sind Bootsanhänger in einer derartigen Massierung auch nicht gerade dem optischen Erscheinungsbild der Heerstraße in dem Bereich vor dem Britischen Soldatenfriedhof zuträglich.

Durch die Anordnung der im Antrag bezeichneten Verkehrszeichen würde das Abstellen von Anhängern jedweder Art vermieden werden können. Gleichzeitig könnten aber PKWs dort parken.