Amtsgerichtsplatz und Schloßstraße ohne Milieuschutz – wie Mieterinnen und Mieter jetzt vor Verdrängung schützen?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf diskutiert

Begehrte Innenstadt – Milieuschutz soll Mieterinnen und Mieter schützen. Für den Kiez um den Amtsgerichtsplatz und um die Schloßstraße wurde laut Gutachten kein Milieuschutz empfohlen. Wie die Fraktionen der BVV zu der Entscheidung stehen, lesen Sie in den folgenden Beiträgen:

Kartenmaterial: Gazette / OpenStreetMap und MitwirkendenKartenmaterial: Gazette / OpenStreetMap und Mitwirkenden

Für das Gebiet rund um den Amtsgerichtsplatz und die Schloßstraße wird keine soziale Erhaltungssatzung festgesetzt werden; dies ist vor dem Hintergrund der eindeutigen Einschätzung zweier Gutachten, dass die Voraussetzungen für solche Verordnungen hier nicht gegeben sind, die einzig richtige Entscheidung, auch wenn sie für einige Anwohner möglicherweise schwierig nachvollziehbar ist.

Grundsätzlich handelt es sich bei den sozialen Erhaltungsverordnungen aber ohnehin nicht um ein Instrument des Mieterschutzes, auch wenn sie in Berlin regelmäßig als solches angewandt werden, sondern um ein rein städtebauliches Instrument. Die Mieter sind hier, wie überall sonst auch, vor allem mit den im Mietrecht vorhandenen Instrumenten vor einer Verdrängung zu schützen. Leider wird von diesen Instrumenten oftmals nicht in ausreichendem Maße Gebrauch gemacht; daher setzen wir uns dafür ein, dass kostenlose Beratungsangebote für von einer Verdrängung bedrohte Mieter ausgeweitet werden.

Denn nur der, der um seine Rechte weiß, kann sie auch nutzen. Zudem wird durch die neue Berliner Umwandlungsverordnung die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen weitgehend verunmöglicht, was eine Verdrängungsgefahr vielfach entschärfen dürfte.

Den Artikel hat unser BV Christoph Brzezinski verfasst.