CDU-Fraktion kündigt Abstimmungskonsens in der BVV auf!

Nach über zwei Jahren sind zum 01. April 2022 die noch geltenden Maßnahmen und Einschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nahezu komplett weggefallen. Die CDU-Fraktion in der BVV-Charlottenburg-Wilmersdorf hat daher zum wiederholten Mal gefordert, dass nunmehr wieder alle Sitzungen der BVV und der Ausschüsse in Präsenz stattfinden sollen.

Sitzplätze der Bezirksverordneten im BVV-Saal - Rathaus Charlottenburg I Bild: René PowilleitSitzplätze der Bezirksverordneten im BVV-Saal - Rathaus Charlottenburg I Bild: René Powilleit

Hierzu der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Häntsch:

„Unserer Auffassung nach besteht, nach dem erklärten Ende der pandemischen Lage und dem damit verbundenen Wegfall der gesetzlichen Möglichkeiten, keine rechtliche Handhabe mehr dafür, die Plenarsitzung der BVV und die Ausschüsse virtuell tagen zu lassen. Es muss wieder in Präsenz getagt werden!

Dieses hätte auch bereits für die Sitzung der BVV im April gelten müssen. Die CDU-Fraktion hatte das auch gefordert, konnte sich aber gegenüber der grün-roten Zählgemeinschaft nicht durchsetzen. Die Sitzung der BVV im April findet daher unter ausdrücklichem Protest, unter anderem auch durch die CDU-Fraktion, wiederum virtuell statt.

Aus diesem Grunde hat die CDU-Fraktion den bisher geltenden Abstimmungskonsens aufgekündigt, wonach der oder die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden für ihre gesamte Fraktion ein Abstimmungsverhalten mitteilen. Zum einen fehlt hierfür, mit dem Ende der pandemischen Lage, jede rechtliche Grundlage. Zum anderen musste man bei der letzten Plenarsitzung im März beobachten, dass viele der Bezirksverordneten zwar eingewählt waren, aber ihre Kameras ausgeschaltet und die Mikrofone stumm geschaltet hatten. Es lässt sich also bei einer „Blockabstimmung“, wie sie bislang vorgenommen wurde, nicht genau feststellen, wer tatsächlich alles anwesend ist.

Aus diesem Grunde werden wir für die Plenarsitzung im April für jede direkt durchzuführende Abstimmung beantragen, dass diese namentlich zu erfolgen hat. Letztlich betrifft das die Dringlichkeitsliste, die Konsensliste und die darauffolgenden Direktabstimmungen. Sobald die BVV und die Ausschüsse wieder in Präsenz tagen, kann natürlich hierauf wieder verzichtet werden und die Abstimmungen können wieder durch Handheben stattfinden.“