Sollte der Bezirk mehr von seinem Vorkaufsrecht bei Eigentümerwechseln von Grundstücken Gebrauch machen?

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf diskutiert

Dauerbrenner Wohnraum: Wie können Mieter beim Verkauf des von ihnen bewohnten Hauses vor Verdrängung geschützt werden? Dauerbrenner Wohnraum: Wie können Mieter beim Verkauf des von ihnen bewohnten Hauses vor Verdrängung geschützt werden?

Die bisherige Praxis einiger Berliner Bezirke, in sogenannten Milieuschutzgebieten grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Eigentümerwechsel einen Verdrängungseffekt hat und daher quasi flächendeckend das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben, ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November gekippt worden. Derart tiefgreifende Eingriffe in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer lassen sich in einem Rechtsstaat wie dem unseren eben nicht auf hypothetischen Annahmen gründen. Mit dem Urteil vom 9. November ist – nach dem Mietendeckelgesetz – ein weiteres zentrales Instrument der rot-grün-roten „Wohnungspolitik“ in Berlin vor Gericht gescheitert. Dies sollte im Zusammenhang mit der anstehenden Neubildung des Senats und der Bezirksämter in Berlin dringender Anlass dazu sein zu überdenken, ob man anstatt auf repressive Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer nicht doch besser auf Investitionen in den Wohnungsbau setzen sollte; mit den erheblichen Mengen an Steuergeld, mit denen die Bezirke bzw. die landeseigenen Wohnungsgesellschaften in den letzten Jahren bereits bestehende Wohnhäuser aufgekauft haben, hätten nämlich auch eine deutlich größere Zahl an neuen Wohnungen gebaut werden können.

Verfasser: Christoph Brzezinski